BAV - Betriebliche Altersvorsorge
Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Einführung und Umsetzung von betrieblichen Altersvorsorge-Modellen.
Seit dem 01.01.2005 ist jedes Unternehmen gesetzlich dazu verpflichtet (§ 1.1. BetrAVMG) seinen Mitarbeitern eine Form der betrieblichen Altersvorsorge im Rahmen der Gehaltsumwandlung anzubieten.
Hier bieten wir unseren Mandanten:
- Analyse eventuell bestehender Versorgungszusagen, Direktversicherungen, Pensionskasse
- Erstellung eines haftungsausschließenden und rechtlich sicheren Konzeptes für Ihr Unternehmen
- Im Ausschreibungsverfahren erstellen wir Ihnen einen Vergleich aller Versicherungsgesellschaften unter Berücksichtigung der aktuellsten Ergebnisse renommierter Rating-Agenturen
- Professionelle Belegschaftspräsentation für Ihre Mitarbeiter durch erfahrene Referenten
- Individuelle Beratung der einzelnen Mitarbeiter
Weitere Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind
- die Einführung von Zeitwertkonten-Modellen
- die Auslagerung von Pensionszusagen
- sowie die Entwicklung neuer Versorgungswerke
Gerade die Einführung neuer Versorgungswerke und ggf. Schließung von älteren, die Bilanz berührenden Pensionszusagen, ist vor dem Hintergrund des Bilanzmodernisierungsgesetzes (BillMoG) ein essentielles Thema für jedes mittelständische Unternehmen.
Zu all diesen Themen bieten wir innovative Lösungsansätze unter Berücksichtigung sämtlicher am Markt tätiger Versicherungsunternehmen.